Allgemeine Teilnahmebedingungen für Besucher*innen und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen der Messe Berlin GmbH

Stand: Juli 2025

1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen (fortan die „ATB“) gelten für alle Teilnehmer*innen an Veranstaltungen der Messe Berlin GmbH sowie für den Kauf und die Anmeldung durch Besteller*innen. Diese ATB finden ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen etwaiger Ticketvermittler sowie den Bestimmungen der Hausordnung des Veranstaltungsgeländes und den Nutzungsbedingungen der digitalen Veranstaltungsformate Anwendung.

1.2 Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Veranstaltungen“ sind Ausstellungen, Messen und andere Veranstaltungsformate, die als Präsenzveranstaltung auf dem Berlin ExpoCenter City oder auf einem anderen Veranstaltungsort stattfinden, oder als digitale Veranstaltungen angeboten werden, die eine Präsenzveranstaltung ergänzen (Hybridveranstaltungen) oder als reine Digitalveranstaltungen durchgeführt werden. Sollten einzelne Regelungen nur auf Präsenzveranstaltungen und/oder Hybridveranstaltungen und/oder Digitalveranstaltungen anwendbar sein, wird darauf gesondert hingewiesen.

Messe Berlin“ ist die Messe Berlin GmbH, geschäftsansässig in Messedamm 22, 14055 Berlin, Deutschland und entweder Veranstalterin oder mit der Durchführung der Veranstaltung betraut.

Besteller*innen“ sind alle Erwerber*innen von Tickets vor Ort oder über die Webshops der Veranstaltungen oder bei offiziellen dritten Ticketvermittler*innen für sich selbst oder für andere Teilnehmer*innen.

Teilnehmer*innen“ sind alle Besucher*innen und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen unabhängig davon, ob es sich um einen fachlichen oder privaten Besuch handelt.

Kauf“ ist der kostenpflichtige Erwerb von Tickets.

Anmeldung“ ist der kostenfreie Erwerb von Tickets.

Tickets“ sind Zugangsberechtigungen zu den jeweiligen Veranstaltungen der Messe Berlin oder ihrer verbundenen Unternehmen.

Personalisierte Tickets“ sind Tickets, die den Namen und ggf. andere Daten von Teilnehmer*innen ausweisen. Sie erlauben Zutritt nur für die namentlich auf dem Ticket genannte Person. Personalisierte Tickets sind nur in Verbindung mit einem Legitimationsausweis (Personalausweis, Reisepass etc.) gültig.

2 Ticketkauf und Bestellvorgang

2.1 Tickets können bei den Veranstaltungen vor Ort oder vorab in Online-Ticketshops („Ticketshops“) erworben werden. Die Abwicklung wird für die Messe Berlin durch die MB Capital Services GmbH als Vertreterin realisiert, welche hierzu im Namen und auf Rechnung der Messe Berlin entsprechend befugt ist. Vertragliche Beziehungen kommen dabei ausschließlich zur Messe Berlin GmbH zustande, es sei denn es wird etwas Abweichendes vereinbart. Die Messe Berlin kann zum Verkauf oder der Anmeldung auch einen oder mehrere Ticketvermittler nutzen. Das Vertragsverhältnis über den Erwerb von Tickets kommt auch in diesem Fall direkt mit der Messe Berlin zustande. Der Ticketverkauf und die Anmeldung sind ausschließlich über die Messe Berlin oder die von ihr beauftragten offiziellen Ticketvermittler möglich.

2.2 Zum Erwerb eines Tickets ist eine Registrierung im Ticketshop unter Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Diese E-Mail-Adresse wird zum Empfang des Tickets und zur späteren Verwaltung der Bestellung benötigt. Nach Angabe der E-Mail-Adresse erhalten Besteller*innen eine E-Mail mit einem Verifikationscode. Dieser ist im Ticketshop einzugeben, um die E-Mail-Adresse zu bestätigen. Beim Erwerb personalisierter Tickets sind zudem weitere Angaben, (z.B. Name und Anschrift) zu den einzelnen Teilnehmer*innen zu machen.

2.3 Bei einem Erwerb über Ticketshops der Veranstaltungen sind die aktuellen Preise für die jeweilige Ticketkategorie, soweit die Veranstaltung kostenpflichtig ist, im Ticketshop der Veranstaltung ersichtlich. Für den Kauf von Tickets gelten ausschließlich die im Ticketshop angegebenen Ticketkategorien und die entsprechenden Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in dem dargestellten Endpreis bereits enthalten, sofern nicht anderslautend ausgewiesen. Tickets aus vergünstigten Ticketkategorien sind nur gültig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen beim Zugang zur Veranstaltung vorliegen. In den Ticketshops oder bei sonstigen Angeboten von Ticketvermittlern können z.B. im Rahmen von Aktionen abweichende Ticketpreise gelten.

2.4 Zustandekommen des Vertrags: Der Vertrag kommt zustande, indem der/die Besteller*in auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „Anmeldung abschicken“ klickt und Messe Berlin oder der Ticketvermittler im Namen der Messe Berlin die Bestellung mit einer E-Mail unmittelbar im Anschluss bestätigt („Bestätigungsmail“). Der Vertrag kommt im Zweifel spätestens mit Erhalt oder Abruf des Tickets zustande.

2.5 Zahlung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, leistet der oder die Besteller*in den in seiner oder ihrer Bestellung angegebenen Betrag durch das vorab gewählte Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, PayPal). Der Kaufpreis für die Tickets ist unverzüglich und ohne Abzüge nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Teil- oder Ratenzahlung sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Zahlungspflicht des oder der Besteller*in tritt erst mit Gutschrift auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkontos ein.

Hat der/die Besteller*in noch nicht während des Bestellvorgangs gezahlt oder ist die Zahlung fehlgeschlagen, so erhält er/sie mit der Bestätigungsmail eine Zahlungserinnerung und eine Zahlungsfrist mitgeteilt. Zahlt der/die Besteller*in bis zum angegebenen Datum nicht, so kann die Messe Berlin von dem Vertrag zurücktreten.

2.6 Erhalt des Tickets: Hat der/die Besteller*in bereits im Bestellvorgang erfolgreich gezahlt oder sind die bestellten Tickets kostenlos, kann der/die Besteller*in die Tickets direkt im Ticketshop herunterladen. Er/sie erhält zudem mit der Bestätigungs-Mail entweder die Tickets direkt im Anhang der E-Mail oder einen Link zum Ticketshop, wo die Tickets abgerufen und heruntergeladen werden können. Tickets können als Ticket zum Selbstausdruck (Print@home-Ticket) sowie als Mobile-Ticket für Android und iOS (Google Wallet / Apple Wallet) heruntergeladen werden. Der/die Besteller*in hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang der Bestätigungsmail nicht durch technische Einrichtungen (z.B. Spamfilter) verhindert wird, die im Einflussbereich des/der Besteller*in oder von ihm/ihr beauftragten Dritten (z.B. Internet Service Provider) liegen. Der/die Besteller*in wird darauf hingewiesen, dass das Herunterladen der Tickets im Ticketshop – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten – nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Sofern die Tickets nicht im Anhang der Bestätigungs-Mail befindlich sind, ist der/die Besteller*in daher verpflichtet, die Tickets zeitnah über den zur Verfügung gestellten Link herunterzuladen. Hat der/die Besteller*in noch nicht im Bestellvorgang gezahlt oder ist die Zahlung fehlgeschlagen, so erhält er/sie die Tickets bzw. einen Downloadlink per E-Mail nach erfolgter Bezahlung.

3 Verwaltung der Bestellung im Ticketshop (Mitwirkung, Personalisierung, Verfügbarkeit)

3.1 Über den Link in der Bestätigungs-Mail kann der/die Besteller*in Informationen zu seiner oder ihrer Bestellung jederzeit online einsehen und die entsprechende Rechnung abrufen. Es obliegt dem oder der Besteller*in, die Richtigkeit der im Ticketshop dargestellten Informationen selbst zu überprüfen, um gegebenenfalls Korrekturen und Änderungen gegenüber der Ticketvermittlerin oder der Messe Berlin zu veranlassen.

3.2 Personalisierte Tickets können bis zum Ende der Veranstaltung auf andere Personen übertragen werden, solange noch kein Ticket derselben Bestellung zum Zutritt verwendet wurde. Hierzu müssen die Daten auf dem Ticket geändert werden, indem die Bestellung über den per E-Mail mitgeteilten Link abgerufen und die Bestellung bzw. Anmeldung bearbeitet wird.

3.3 Die Messe Berlin behält sich vor, die Verfügbarkeit des Ticketshops kurzzeitig für erforderliche Wartungsarbeiten und Updates zu unterbrechen. Eine Gewähr dafür, dass der Ticketshop ununterbrochen erreichbar ist, übernimmt die Messe Berlin nicht. Besteller*innen haben dafür Sorge zu tragen, Änderungen an Daten – insbesondere die Umschreibung von personalisierten Tickets – rechtzeitig vorzunehmen. Messe Berlin behält sich vor, Änderungen am Ticketshop, insbesondere hinsichtlich Aussehens und Funktionsweise, vorzunehmen. Gleiches gilt für von Messe Berlin beauftragte Ticketvermittler.

3.4 Besteller*innen sind verpflichtet, stets korrekte Informationen anzugeben und nur unter eigener Identität zu handeln. Die unbefugte Eingabe von Informationen und die Nutzung der Ticketshops auf nicht vorgeschriebene Weise stellt einen Missbrauch dar, infolgedessen registrierte Besteller*innen sowie Tickets gesperrt werden können. Messe Berlin sowie von ihr beauftragte Ticketvermittler sind berechtigt, Daten, die sich auf einen Missbrauch oder vermuteten Missbrauch beziehen, zu speichern und zum Schutz anderer Besteller*innen und Teilnehmer*innen zu verwenden.

4 Weiterverkauf und Missbrauch

4.1 Jeglicher Missbrauch sowie der unbefugte gewerbliche Verkauf oder eine sonstige unbefugte Weitergabe von Tickets oder Gutscheinen bzw. Gutscheincodes (jeder Vorgang, der über die teilweise zugelassene Veräußerung oder Weitergabe selbst erworbener und für die eigene Nutzung bestellter Tickets hinausgeht) ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich durch Messe Berlin zugelassen.

4.2 Bei einem privaten Weiterverkauf darf kein höherer Preis als der originale Ticketpreis zzgl. maximal insgesamt 25% für Nebenkosten (z.B. Porto, Versand, Vermittlungskosten) veranschlagt und vereinnahmt werden und müssen unter Hinweis alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich Weiterverkaufsverbot – übernommen werden.

Tickets die nicht von der Messe Berlin oder einem zugelassenen offiziellen Ticketvermittler gewerblich erworben, die als verloren oder gestohlen gemeldet oder privat mit einem unzulässigen Preisaufschlag weiterverkauft wurden sind ungültig und werden gesperrt. Gesperrte Tickets verbriefen kein Zugangsrecht zur Veranstaltung.

5 Zutritt zur Veranstaltung

5.1 Zutritt zur Präsenzveranstaltung erhalten nur Personen mit einem gültigen Ticket. Im Fall eines personalisierten Tickets erhält nur die namentlich auf dem Ticket genannte Person Zutritt. Personalisierte Tickets sind nur in Verbindung mit einem Legitimationsausweis (Personalausweis, Reisepass etc.) gültig. Messe Berlin oder von ihr beauftragte Personen können bei der Eingangskontrolle die Vorlage eines Legitimationsausweises verlangen. Die Gültigkeit des Online-Tickets wird von der Veranstalterin elektronisch geprüft.

5.2 Bei einer Digitalveranstaltung oder einem Ticket nur zum digitalen Teil der Hybridveranstaltung enthält die (Bestätigungs-)E-Mail einen Link, der entweder den direkten Zugang zu der Digitalveranstaltung ermöglicht oder einen Link, mit dem der oder die Teilnehmer*in sich auf der digitalen Veranstaltungsplattform einloggen kann

5.3 Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der oder die Teilnehmer*in die Hausordnung des Veranstaltungsgeländes an, die am Eingang aushängt. Dem oder der Teilnehmer*in ist bekannt, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist.

6 Rückerstattung von Tickets

Eine Rückerstattung von Tickets ist grundsätzlich, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Rücktrittsrechte oder abweichender Regelungen in Ziff. 10 oder 11, ausgeschlossen.

7 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

8 Gewährleistungsrechte für digitale Veranstaltungsformate

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die ein digitales Produkt (Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen) gegen Zahlung eines Preises erworben haben oder bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereit stellt oder sich verpflichtet bereit zu stellen (und die von Messe Berlin nicht ausschließlich verarbeitet werden, um ihre Leistungspflicht oder eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen), gilt im Falle von Mängeln § 327i BGB; d.h. der Verbraucher kann gemäß § 327l BGB Nacherfüllung verlangen, nach § 327m Abs. 1, 2, 4 und 5 BGB den Vertrag beenden oder nach § 327n BGB den Preis mindern und nach § 280 Abs. 1 oder § 327m Abs. 3 BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

9 Haftung

9.1 Die Messe Berlin haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Messe Berlin, ihren gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursacht wurden.

9.2 Die Messe Berlin haftet auf Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zum Beispiel Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht der Messe Berlin für Fälle einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Weder die Messe Berlin noch die MB Capital Services GmbH haften für direkte oder indirekte Schäden (Folgeschäden) durch die Nutzung der jeweiligen Ticketshops, insbesondere durch Übermittlungsfehler, technische Mängel, Betriebsausfälle oder unbefugte Eingriffe in IT-Systeme, ungeachtet des Ortes und der Art der Beeinträchtigung, sowie Schäden die infolge von Störungen, Unterbrechungen (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastung von Systemen entstehen, es sei denn diese Schäden werden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Messe Berlin oder der MB Capital Services GmbH verursacht. Weder die Messe Berlin noch die MB Capital Services GmbH haften ferner für Schäden, die Besteller*innen oder Teilnehmer*innen dadurch entstehen, dass ein oder eine Dritte*r unberechtigt in den Besitz der Zugangsdaten der Besteller*in gekommen ist, es sei denn, dies Messe Berlin oder die MB Capital Services GmbH hat dies zu vertreten.

9.4 Soweit die Haftung der Messe Berlin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Messe Berlin.

9.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft oder fahrlässig zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen sowie bei der ausdrücklichen Zusicherung von Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz.

10 Absage der Präsenzveranstaltung

10.1 Bei Vorliegen einer begründeten Ausnahmesituation (wie in Ziffer 10.2 definiert), die die Durchführung der Veranstaltung im geplanten räumlichen oder zeitlichen Umfang unmöglich macht oder unzumutbar erschwert, ist die Messe Berlin nach der in ihrem Ermessen liegenden Wahl und unter Berücksichtigung der Interessen des oder der Besteller*in bzw. des oder der Teilnehmer*in an der Durchführung der Veranstaltung (und im Falle einer Änderung oder Abweichung der vereinbarten Leistung auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit einer solchen Änderung oder Abweichung für die der oder die Besteller*in bzw. der oder die Teilnehmer*in) berechtigt,

a) die Veranstaltung abzusagen („Absage“) oder

b) die Veranstaltung örtlich an einen anderen Ort zu verlegen, („Verlegung“) oder

c) die Veranstaltung auf einen anderen Zeitraum zu verschieben („Verschiebung“) oder

d) die Veranstaltungsdauer zu verkürzen („Verkürzung“) oder

e) die Veranstaltung abzubrechen, vorübergehend zu unterbrechen oder teilweise zu schließen („Abbruch“), sofern die Veranstaltung bei Eintritt des Ereignisses bereits begonnen hatte.

10.2 Eine begründete Ausnahmesituation im Sinne der Ziffer 10.1 ist das Vorliegen von Höherer Gewalt oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses.

10.3 „Höhere Gewalt“ ist ein von außen kommendes, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teilnahmevertrages unvorhersehbares, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes oder der Sphäre einer der Vertragsparteien zurechenbares Ereignis, das auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu zählen insbesondere die im Folgenden beispielhaft, aber nicht abschließend aufgezählten Ereignisse: Naturkatastrophen und hierauf beruhende Folgewirkungen, Krieg, terroristische Angriffe, Pandemien, Endemien, die Unterbrechung oder zu massive Beeinträchtigungen führende Störung von Verkehrs-, Versorgungs- und Telekommunikationsverbindungen. Von den Fällen der Höheren Gewalt sind ebenfalls (aber nicht abschließend) erfasst der Erlass von rechtlichen Vorgaben (z.B. Gesetzen oder Verordnungen) oder von den Vertragsparteien nicht zu vertretende behördliche oder öffentlich-rechtliche Maßnahme oder dringende behördliche Warnungen oder Empfehlungen, die sich darauf beziehen, dass die Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder darf.

10.4 „Andere vergleichbare Ereignisse“ im Sinne der Ziffer 10.2 Satz 1 sind unvorhersehbare rechtmäßige Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie sonstige von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Betriebsunterbrechungen oder -störungen.

10.5 Ein Ereignis war „unvorhersehbar“ im Sinne der Ziffer 10.2 lit. a) und b), wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teilnahmevertrages nach vernünftiger Würdigung von tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkten sowie in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht davon auszugehen war, dass ein Fall der Höheren Gewalt oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses im Sinne der vorgenannten Vorschriften bevorsteht.

10.6 Ferner liegt eine begründete Ausnahmesituation im Sinne der Ziffer 10.1 vor, wenn zum Zeitpunkt der gemäß Ziffer 10.1 lit. a) bis e) getroffenen Maßnahme nach vernünftiger Würdigung von tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass ein Fall der Höheren Gewalt oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses im Sinne der Ziffer 10.2 lit. a) und b) zum Veranstaltungszeitpunkt bevorsteht. Das ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn zu einem früheren Zeitpunkt eine begründete Ausnahmesituation vorgelegen hat, diese zwischenzeitlich beseitigt wurde, jedoch mit einer erneuten begründeten Ausnahmesituation zum Veranstaltungszeitpunkt zu rechnen ist.

10.7 In den Fällen der Absage der Veranstaltung durch die Messe Berlin gem. Ziffer 10.1 lit. a) gilt Folgendes:

a) Die Messe Berlin ist verpflichtet, dem oder der Teilnehmer*in unverzüglich über die Absage zu informieren.

b) Der Anspruch der Messe Berlin auf Zahlung des Ticketpreises entfällt. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

c) Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.

10.8 In den Fällen einer örtlichen Verlegung der Veranstaltung gemäß Ziffer 10.1 lit. a), einer zeitlichen Verschiebung gemäß Ziffer 10.1 lit. c) und einer Verkürzung gemäß Ziffer 10.1 lit. d) gilt Folgendes:

a) Die Messe Berlin ist verpflichtet, gegenüber dem oder der Teilnehmer*in unverzüglich die Erklärung über die Verlegung und/oder Verschiebung und/oder Verkürzung abzugeben.

b) Der Teilnahmevertrag wird insoweit geändert, als er für den neuen Veranstaltungsort und/oder Veranstaltungszeitraum und/oder Veranstaltungsdauer gilt und sofern der oder die Teilnehmer*in nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Zugang der Erklärung der Vertragsänderung widerspricht.

c) Im Falle des Widerspruchs des oder der Teilnehmer*in gegen die Verlegung und/oder Verschiebung und/oder Verkürzung entfällt der Zahlungsanspruch der Messe Berlin. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, es sei denn, die Messe Berlin macht von ihrem Recht Gebrauch, dem oder der Teilnehmer*in eine alternative Erstattungsmöglichkeit anzubieten (bspw. Gutscheine).

d) Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in wegen der Verlegung und/oder Verschiebung und/oder Verkürzung der Veranstaltung sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.

10.9 In den Fällen des Abbruchs der Veranstaltung gemäß Ziffer 10.1 lit. e) gilt folgendes:

a) Der Zahlungsanspruch der Messe Berlin für das Ticket erlischt im Umfang der abgebrochenen Zeit. Der oder die Teilnehmer*in hat einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises insoweit, es sei denn, die Messe Berlin macht von ihrem Recht Gebrauch, dem oder der Teilnehmer*in eine alternative Erstattungsmöglichkeit anzubieten (bspw. Gutscheine).

b) Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.

10.10 Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die Messe Berlin berechtigt, bis spätestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Termin der Veranstaltung von der Durchführung der Veranstaltung nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des oder der Teilnehmer*in die Veranstaltung abzusagen und die entsprechenden Teilnahmeverträge zu kündigen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht erreichbar ist oder der Anmeldestand von Ausstellern und Teilnehmer erkennen lässt, dass das mit der Veranstaltung angestrebte wesentliche Ziel nicht erreicht werden kann und damit der Zweck der Veranstaltung verfehlt wird. Die Frist kann verkürzt werden, wenn die Art der Veranstaltung eine kurzfristigere Absage zulässt. In diesem Fall gilt folgendes:

a) Mit der Absage der Veranstaltung und der Kündigung der Teilnahmeverträge entfällt der Zahlungsanspruch der Messe Berlin. Die bereits geleisteten Zahlungen sind zurückzuerstatten, es sei denn, die Messe Berlin macht von ihrem Recht Gebrauch, dem oder der Teilnehmer*in eine alternative Erstattungsmöglichkeit anzubieten (bspw. Gutscheine).

b) Etwaige Ansprüche des oder der Teilnehmer*in auf die Erstattung von Aufwendungen, die bereits für die Teilnahme an der Veranstaltung vorgenommen wurden, bestehen nicht.

c) Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.

11 Absage der Präsenzveranstaltung bei Hybridveranstaltungen

Sollte bei einer Hybridveranstaltung (Präsenzveranstaltung mit digitalem Veranstaltungsformat aufgrund eines der unter Ziffer 10.2 lit. a) und b) sowie in Ziffer 10.7 genannten Voraussetzungen die Präsenzveranstaltung nicht oder anders als geplant stattfinden, gelten die unter den Ziffern 10.4, 10.5, 10.6 und 10.7 genannten Rechtsfolgen ausschließlich für die Präsenzveranstaltung. Die Teilnahmeberechtigung an den digitalen Veranstaltungsformaten bleibt davon unberührt. Die Messe Berlin behält ihren (anteiligen) Zahlungsanspruch gegenüber dem oder der Besteller*in für die Teilnahme an dem digitalen Veranstaltungsformat.

12 Online-Streitbeilegungsplattform, Verbraucherschlichtungsstelle

12.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die Kontaktdaten der Messe Berlin einschließlich der E-Mail-Adresse sind im Impressum der Website der Veranstaltung hinterlegt.

12.2 Die Messe Berlin ist weder verpflichtet noch bereit, an der außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) oder an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

13 Sonstiges

13.1 Soweit diese ATB oder ein Ticketshop in anderer als deutscher Sprache angeboten werden, ist bei Streitigkeiten über die Auslegung dieser ATB die deutsche Sprachfassung maßgeblich.

13.2 Die Beziehungen zwischen dem oder der Besteller*in bzw. dem oder der Teilnehmer*in und der Messe Berlin richten sich ausschließlich nach dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

13.3 Erklärungen des oder der Besteller*in unter Hinweis auf abweichende oder eigene Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, die Messe Berlin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Sie sollen auch dann nicht gelten, wenn die Messe Berlin ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder ihre Leistungen ohne Widerspruch erbringt. Dies auch in den Fällen, in denen der oder die Besteller*in eine besondere Form für den Widerspruch vorsieht.

13.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern es sich bei dem oder der Besteller*in bzw. dem oder der Teilnehmer*in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichts-stand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

13.5 Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieser ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt diese ATB für Besucher*innen und Teilneh-mer*innen im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.