Allgemeine Teilnahmebedingungen für Besucher*innen und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen der Messe Berlin GmbH

Stand: November 2021


1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Besucher*innen und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen der Messe Berlin GmbH (die „ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen“) gelten für alle Besucher*innen und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen der Messe Berlin GmbH.

1.2. „Veranstaltungen“ im Sinne dieser ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen sind Ausstellungen, Messen und andere Veranstaltungsformate, die als Präsenzveranstaltung auf dem Berlin ExpoCenter City oder auf einem anderen Veranstaltungsort stattfinden, oder als digitale Veranstaltungen angeboten werden, die eine Präsenzveranstaltungen ergänzen (Hybridveranstaltungen) oder als reine Digitalveranstaltungen durchgeführt werden. Sollten einzelne Regelungen nur auf Präsenzveranstaltungen und/oder Hybridveranstaltungen und/oder Digitalveranstaltungen anwendbar sein, wird darauf gesondert hingewiesen.

1.3. Die Messe Berlin GmbH (die „Messe Berlin“), geschäftsansässig in Messedamm 22, 14055 Berlin, Deutschland ist entweder Veranstalterin oder ist mit der Durchführung der Veranstaltung betraut.

1.4. Diese ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen finden ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketvermittlers sowie den Bestimmungen der Hausordnung des Veranstaltungsgeländes und den Nutzungsbedingungen der digitalen Veranstaltungsformate Anwendung.

1.5. Diese ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen gelten sowohl für Fach- als auch für Privatbesucher*innen, sofern durch einen entsprechenden Hinweis die jeweilige Regelung nicht ausdrücklich auf die Anwendbarkeit entweder gegenüber Fach- oder gegenüber Privatbesucher*innen beschränkt wird.

1.6. Diese ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen finden sowohl für den kostenpflichtigen und kostenfreien Erwerb von Zugangsberechtigungen (auch „Ticket“) als auch die kostenlose (nur) Registrierung als Besucher*in oder Teilnehmer*in einer Veranstaltung Anwendung.

1.7. Gegenbestätigungen des oder der Ticketerwerber*in bzw. des oder der Teilnehmer*in unter Hinweis auf eigene Geschäfts-, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, die Messe Berlin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Sie sollen auch dann nicht gelten, wenn die Messe Berlin ihrer Geltung ausdrücklich widersprochen hat und/oder ihre Leistungen ohne Widerspruch erbringt. Dies auch in den Fällen, in denen der oder die Ticketerwerber*in bzw. der oder die Teilnehmer*in eine besondere Form für den Widerspruch vorsieht. 


2. Ticketverkauf / Registrierung

2.1. Die Messe Berlin nutzt zum Verkauf der Tickets bzw. zur Registrierung des oder der Teilnehmer*in einen oder mehrere Ticketvermittler. Das Vertragsverhältnis über den Erwerb einer Zugangsberechtigung kommt direkt mit der Messe Berlin zustande. Hierfür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketvermittlers.

2.2. Der Ticketverkauf und die Registrierung sind ausschließlich über die von der Messe Berlin beauftragten Ticketvermittler möglich. Es gelten ausschließlich die für die Veranstaltung jeweils festgelegten Ticketkategorien und die entsprechenden Preise.

2.3. Ein Weiterverkauf der Zugangsberechtigung ohne vorherige Zustimmung der Messe Berlin ist untersagt. Aus Sicherheitsgründen, insbesondere zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes, können nur personengebundene Tickets erworben werden. Die persönlichen Daten jedes einzelnen Teilnehmers oder jeder einzelnen Teilnehmerin sind bereits im Bestellprozess vollständig einzugeben. Eine Weitergabe von Zugangsberechtigungen ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie auch die separaten Datenschutzhinweise zur Anwesenheitsdokumentation.


3. Bestätigung und Rechnungslegung

Sofern keine anderslautenden Bedingungen des Ticketvermittlers gelten, erhält der oder die Ticketerwerber*in bzw. der oder die Teilnehmer*in nach der Verifizierung seiner oder ihrer Kontaktinformationen und dem Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestätigungs-E-Mail über den Erwerb des Tickets bzw. die Registrierung zu der Veranstaltung an der von ihm oder ihr angegebenen E-Mail-Adresse. In der Bestätigungs-E-Mail ist ein gesicherter Link zum Buchungsportal sowie ein Buchungscode enthalten, mit diesem der oder die Ticketerwerber*in Informationen zu seiner oder ihrer Buchung jederzeit online einsehen und die entsprechende Rechnung abrufen kann. Es obliegt dem oder der Ticketerwerber*in, die Richtigkeit der in dem Buchungsportal dargestellten Informationen selbst zu überprüfen, um gegebenenfalls Korrekturen und Änderungen gegenüber der Ticketvermittlerin oder der Messe Berlin zu veranlassen.


4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht bei gekauften Tickets nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).


5. Preise, Zahlungen

5.1. Die aktuellen Preise für die jeweilige Ticketkategorie, soweit die Veranstaltung kostenpflichtig ist, sind auf der Website der Veranstaltung ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website der Veranstaltung angegebenen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in dem dargestellten Endpreis bereits inkludiert, sofern nicht anderslautend ausgewiesen.

5.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, leistet der oder die Ticketerwerber*in den in seiner oder ihrer Bestellung angegebenen Betrag durch das vorab gewählte Zahlungsmittel (z. Bsp. Kreditkarte, PayPal). Der Kaufpreis für die Tickets ist unverzüglich und ohne Abzüge nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Teil- oder Ratenzahlung sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Zahlungspflicht des oder der Ticketerwerber*in tritt erst mit Gutschrift auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkontos ein.


6. Tickets

6.1. Der oder die Ticketerwerber*in erhält nach Erfüllung der Zahlungspflicht für die Präsenzveranstaltung (auch im Rahmen einer Hybridveranstaltung) mit der Bestätigungs-E-Mail das Ticket zum Selbstausdruck (Print@home-Ticket) sowie als Mobile Ticket (Passbook/Wallet App). Zudem erhält der oder die Ticketerwerber*in die Möglichkeit, über das Buchungsportal das Ticket aufzurufen. Entsprechendes gilt nach der abgeschlossenen Registrierung des oder der Teilnehmer*in der Präsenzveranstaltung.

6.2. Der Zutritt zu den Präsenzveranstaltungen erfolgt ausschließlich mit diesem Print@home-Ticket oder Mobile Ticket und unter Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises.

6.3. Bei einer Digitalveranstaltung enthält die (Bestätigungs-)E-Mail einen Link, der entweder den direkten Zugang zu der Digitalveranstaltung ermöglicht oder einen Link, mit dem der oder die Nutzer*in sich auf der digitalen Veranstaltungsplattform einloggen kann.


7. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften / / (Nachträgliche Änderung) Teilnahme- und Zutrittsberechtigung / Hausordnung bei Präsenzveranstaltungen (auch im Rahmen von Hybridveranstaltungen)

7.1. Der oder die Ticketerwerber*in bzw. der oder die Teilnehmer*in sind verpflichtet, sich vor dem Erwerb des Tickets sowie unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen, die im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) erlassen wurden („COVID-19 Regelungen“), zu informieren und ein Ticket nur dann zu erwerben, wenn diese Anforderungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung von ihr bzw. ihm erfüllt werden können. Zudem sind der oder die Ticketerwerber*in bzw. der oder die Teilnehmer*in verpflichtet, die für die Veranstaltung erlassenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Hygiene- und Sicherheitskonzept der Messe Berlin zu beachten. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Coronavirus erkennen der oder die Ticketerwerber*innen bzw. der oder die Teilnehmer*innen an, dass die Messe Berlin berechtigt ist, jederzeit die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen an die aktuelle Rechts- oder Infektionslage anzupassen und sie verpflichtet sind, sich fortlaufend über etwaige Änderungen zu unterrichten, insbesondere über die Webseite der Veranstaltung.

7.2. Ferner ist die Messe Berlin berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, die Teilnahme- und Zutrittsberechtigung zu der Veranstaltung an die Erfüllung von Gesundheits-, Sicherheits- und Hygienevoraussetzungen zu knüpfen (bspw. Genesenen- oder Geimpft-Status bei der Optierung einer Veranstaltung unter 2G-Bedingungen oder die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmasken, welche eine konkrete Filterklasse (beispielsweise FFP-2) vorgibt). Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen berechtigt die Messe Berlin den Zutritt zu der Veranstaltung bzw. die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern.

7.3. Sollte die Messe Berlin aufgrund von Sicherheitsaspekten (bspw. Änderungen des Infektionsgeschehens bei der COVID-19-Pandemie) die Bedingungen der Teilnahme- und Zutrittsberechtigung nach erfolgtem Erwerb der Zugangsberechtigung bzw. der Registrierung als Teilnehmer*in ändern und es dem oder der Teilnehmer*in aus diesem Grund nachweislich nicht möglich sein, an der Veranstaltung teilzunehmen, ist der oder die Teilnehmer*in berechtigt, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Bedingungen vom Teilnahmevertrag zurückzutreten bzw. seine oder ihre Teilnahme zu stornieren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gegenüber der Messe Berlin sind aufgrund überwiegenden gesundheitlichen Belangen der anderen Teilnehmer*innen ausgeschlossen.

7.4. Sollte zur Einhaltung von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Messe Berlin verpflichtet sein, die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen davon zu beschränken, ist die Messe Berlin berechtigt, dem oder der Teilnehmer*in den Zutritt zum gesamten Veranstaltungsbereich oder zu Teilen davon zeitweilig zu verwehren. Sofern einem oder eine Teilnehmer*in, der oder die an einem Veranstaltungstag das Veranstaltungsgelände betritt, um die Veranstaltung zu besuchen, an diesem Tag wegen vorgenannter Beschränkungen nicht zumindest einen Teil eines Veranstaltungsbereichs besuchen darf, kann der oder die Teilnehmer*in bei einem Mehrtagesticket die Erstattung des anteiligen Ticketentgelts und bei einem Tagesticket die Erstattung des gesamten Ticketentgelts verlangen, wobei der oder die Teilnehmer*in dann sein oder ihr Recht verliert, mit seinem Tagesticket die Veranstaltung an einem anderen Tag zu besuchen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.5. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der oder die Teilnehmer*in die Hausordnung des Veranstaltungsgeländes an, die am Eingang aushängt. Der oder die Teilnehmer*in ist bekannt, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet ist.


8. Gewährleistungsrechte für digitale Veranstaltungsformate

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die ein digitales Produkt (Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen) gegen Zahlung eines Preises erworben haben oder bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereit stellt oder sich verpflichtet bereit zu stellen (und die von Messe Berlin nicht ausschließlich verarbeitet werden, um ihre Leistungspflicht oder eine gesetzliche Pflicht zu erfüllen), gilt im Falle von Mängeln § 327i BGB; d.h. der Verbraucher kann gemäß § 327l BGB Nacherfüllung verlangen, nach § 327m Abs. 1, 2, 4 und 5 BGB den Vertrag beenden oder nach § 327n BGB den Preis mindern und nach § 280 Abs. 1 oder § 327m Abs. 3 BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


9. Haftungsbeschränkung

9.1. Die Messe Berlin haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Messe Berlin, ihren gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursacht wurden.

9.2. Die Messe Berlin haftet auf Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zum Beispiel Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur

a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b)  für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht der Messe Berlin für Fälle einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.3 Soweit die Haftung der Messe Berlin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Messe Berlin.

9.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft oder fahrlässig zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen sowie bei der ausdrücklichen Zusicherung von Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz.


10. Absage der Präsenzveranstaltung

10.1. Bei Vorliegen einer begründeten Ausnahmesituation (wie in Ziffer 10.2 definiert), die die Durchführung der Veranstaltung im geplanten räumlichen oder zeitlichen Umfang unmöglich macht oder unzumutbar erschwert, ist die Messe Berlin nach der in ihrem Ermessen liegenden Wahl und unter Berücksichtigung der Interessen des oder der Ticketerwerber*in bzw. des oder der Teilnehmer*in an der Durchführung der Veranstaltung (und im Falle einer Änderung oder Abweichung der vereinbarten Leistung auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit einer solchen Änderung oder Abweichung für die der oder die Ticketerwerber*in bzw. der oder die Teilnehmer*in) berechtigt,

a)  die Veranstaltung abzusagen („Absage“) oder

b)  die Veranstaltung örtlich an einen anderen Ort zu verlegen, („Verlegung“) oder

c)  die Veranstaltung auf einen anderen Zeitraum zu verschieben („Verschiebung“) oder

d)  die Veranstaltungsdauer zu verkürzen („Verkürzung“) oder

e)  die Veranstaltung abzubrechen, vorübergehend zu unterbrechen oder teilweise zu schließen („Abbruch“), sofern die Veranstaltung bei Eintritt des Ereignisses bereits begonnen hatte.

10.2. Eine begründete Ausnahmesituation im Sinne der Ziffer 10.1 ist das Vorliegen von   Höherer Gewalt oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses.

a)  „Höhere Gewalt“ ist ein von außen kommendes, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teilnahmevertrages unvorhersehbares, keinen betrieblichen oder persönlichen Zusammenhang aufweisendes oder der Sphäre einer der Vertragsparteien zurechenbares Ereignis, das auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu zählen insbesondere die im Folgenden beispielhaft, aber nicht abschließend aufgezählten Ereignisse: Naturkatastrophen und hierauf beruhende Folgewirkungen, Krieg, terroristische Angriffe, Pandemien, Endemien, die Unterbrechung oder zu massive Beeinträchtigungen führende Störung von Verkehrs-, Versorgungs- und Telekommunikationsverbindungen. Von den Fällen der Höheren Gewalt sind ebenfalls (aber nicht abschließend) erfasst der Erlass von rechtlichen Vorgaben (z.B. Gesetzen oder Verordnungen) oder von den Vertragsparteien nicht zu vertretende behördliche oder öffentlich-rechtliche Maßnahme oder dringende behördliche Warnungen oder Empfehlungen, die sich darauf beziehen, dass die Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden kann oder darf.

b)  „Andere vergleichbare Ereignisse“ im Sinne der Ziffer 10.2 Satz 1 sind unvorhersehbare rechtmäßige Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie sonstige von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Betriebsunterbrechungen oder -störungen.

c)  Ein Ereignis war „unvorhersehbar“ im Sinne der Ziffer 10.2 lit. a) und b), wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teilnahmevertrages nach vernünftiger Würdigung von tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkten sowie in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht davon auszugehen war, dass ein Fall der Höheren Gewalt oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses im Sinne der vorgenannten Vorschriften bevorsteht. 

10.3. Ferner liegt eine begründete Ausnahmesituation im Sinne der Ziffer 10.1 vor, wenn zum Zeitpunkt der gemäß Ziffer 10.1 lit. a) bis e) getroffenen Maßnahme nach vernünftiger Würdigung von tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass ein Fall der Höheren Gewalt oder eines anderen vergleichbaren Ereignisses im Sinne der Ziffer 10.2 lit. a) und b) zum Veranstaltungszeitpunkt bevorsteht. Das ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn zu einem früheren Zeitpunkt eine begründete Ausnahmesituation vorgelegen hat, diese zwischenzeitlich beseitigt wurde, jedoch mit einer erneuten begründeten Ausnahmesituation zum Veranstaltungszeitpunkt zu rechnen ist (z.B. eine weitere Infektionswelle der COVID19-Pandemie).

10.4. In den Fällen der Absage der Veranstaltung durch die Messe Berlin gem. Ziffer 10.1 lit. a) gilt Folgendes:

a)  Die Messe Berlin ist verpflichtet, dem oder der Teilnehmer*in unverzüglich über die Absage zu informieren.

b)  Der Anspruch der Messe Berlin auf Zahlung des Ticketpreises entfällt. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

c)  Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.

10.5. In den Fällen einer örtlichen Verlegung der Veranstaltung gemäß Ziffer 10.1 lit. a), einer zeitlichen Verschiebung gemäß Ziffer 10.1 lit. c) und einer Verkürzung gemäß Ziffer 10.1 lit. d) gilt Folgendes:

a)  Die Messe Berlin ist verpflichtet, gegenüber dem oder der Teilnehmer*in unverzüglich die Erklärung über die Verlegung und/oder Verschiebung und/oder Verkürzung abzugeben.

b)  Der Teilnahmevertrag wird insoweit geändert, als er für den neuen Veranstaltungsort und/oder Veranstaltungszeitraum und/oder Veranstaltungsdauer gilt und sofern der oder die Teilnehmer*in nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Zugang der Erklärung der Vertragsänderung widerspricht.

c)  Im Falle des Widerspruchs des oder der Teilnehmer*in gegen die Verlegung und/oder Verschiebung und/oder Verkürzung entfällt der Zahlungsanspruch der Messe Berlin. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, es sei denn, die Messe Berlin macht von ihrem Recht Gebrauch, dem oder der Teilnehmer*in eine alternative Erstattungsmöglichkeit anzubieten (bspw. Gutscheine).

d)  Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in wegen der Verlegung und/oder Verschiebung und/oder Verkürzung der Veranstaltung sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.

10.6. In den Fällen des Abbruchs der Veranstaltung gemäß Ziffer 10.1 lit. e) gilt folgendes:

a)  Der Zahlungsanspruch der Messe Berlin für das Ticket erlischt. Der oder die Teilnehmer*in hat einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, die Messe Berlin macht von ihrem Recht Gebrauch, dem oder der Teilnehmer*in eine alternative Erstattungsmöglichkeit anzubieten (bspw. Gutscheine).

b)  Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.

10.7. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die Messe Berlin berechtigt, bis spätestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Termin der Veranstaltung von der Durchführung der Veranstaltung nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des oder der Teilnehmer*in die Veranstaltung abzusagen und die entsprechenden Teilnahmeverträge zu kündigen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht erreichbar ist oder der Anmeldestand von Ausstellern und Teilnehmer erkennen lässt, dass das mit der Veranstaltung angestrebte wesentliche Ziel nicht erreicht werden kann und damit der Zweck der Veranstaltung verfehlt wird. Die Frist kann verkürzt werden, wenn die Art der Veranstaltung eine kurzfristigere Absage zulässt. In diesem Fall gilt folgendes:

a)  Mit der Absage der Veranstaltung und der Kündigung der Teilnahmeverträge entfällt der Zahlungsanspruch der Messe Berlin. Die bereits geleisteten Zahlungen sind zurückzuerstatten, es sei denn, die Messe Berlin macht von ihrem Recht Gebrauch, dem oder der Teilnehmer*in eine alternative Erstattungsmöglichkeit anzubieten (bspw. Gutscheine).

b)  Etwaige Ansprüche des oder der Teilnehmer*in auf die Erstattung von Aufwendungen, die bereits für die Teilnahme an der Veranstaltung vorgenommen wurden, bestehen nicht.

c)  Schadensersatzansprüche des oder der Teilnehmer*in sind ausgeschlossen, weil ein Verschulden der Messe Berlin nicht vorliegt. Wenn und soweit im Einzelfall ein Verschulden der Messe Berlin vorliegen sollte, gelten hinsichtlich der Haftung der Messe Berlin die Regelungen der Ziffer 9.


11. Absage der Präsenzveranstaltung bei Hybridveranstaltungen

Sollte bei einer Hybridveranstaltung (Präsenzveranstaltung mit digitalem Veranstaltungsformat aufgrund eines der unter Ziffer 10.2 lit. a) und b) sowie in Ziffer 10.7 genannten Voraussetzungen die Präsenzveranstaltung nicht oder anders als geplant stattfinden, gelten die unter den Ziffern 10.4, 10.5, 10.6 und 10.7 genannten Rechtsfolgen ausschließlich für die Präsenzveranstaltung. Die Teilnahmeberechtigung an den digitalen Veranstaltungsformaten bleiben davon unberührt. Die Messe Berlin behält ihren (anteiligen) Zahlungsanspruch gegenüber dem oder der Ticketerwerber*in für die Teilnahme an dem digitalen Veranstaltungsformat.


12. Online-Streitbeilegungsplattform, Verbraucherschlichtungsstelle

12.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die Kontaktdaten der Messe Berlin einschließlich der E-Mail-Adresse sind im Impressum der Website der Veranstaltung hinterlegt.

12.2. Die Messe Berlin ist weder verpflichtet noch bereit, an dem außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) oder an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.


13. Sonstiges

13.1. Der Erwerb des Tickets bzw. die Registrierung zur Teilnahme erfolgen nach Wahl des oder der Ticketerwerber*in bzw. des oder der Teilnehmer*in in deutscher oder englischer Sprache. Bei Streitigkeiten über die Auslegung dieser ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen ist die deutsche Sprachfassung maßgeblich.

13.2. Die Beziehungen zwischen dem oder der Ticketerwerber*in bzw. dem oder der Teilnehmer*in und der Messe Berlin richten sich ausschließlich nach dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern es sich bei dem oder der Ticketerwerber*in bzw. dem oder der Teilnehmer*in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

13.4. Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieser ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt diese ATB für Besucher*innen und Teilnehmer*innen im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.